Beispiel für eine Information nach § 36 VSBG, wenn keine Verpflichtung oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht:
Die Möbel Sänger AG ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: http://www.muster-impressum.de
Beispiel für eine Erklärung, wenn der Anbieter zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit ist:
Rechtsanwalt Dr. Paul Winkelmann ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, Internet: www.s-d-r.org.
Quelle: http://www.muster-impressum.de
Hinweise:
Die Muster sind lediglich Beispielsformulierungen. Ob eine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht und welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist, muss für jeden Einzelfall individuell geprüft werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Impressumspflicht.
Sie dürfen diese Musterformulierungen gern kostenlos für Ihre Homepage verwenden, wenn Sie als Quelle auf diese Seite hinweisen und einen Link auf diese Seite setzen.